Ab dem 05. November 2024 stehen die Lizenz-Wiederholungsanträge für 2025 auf der Online-Lizenzverwaltung (lizenzen.rad-net.de) zur Verfügung. Erst-Lizenzanträge (für Lizenznehmer, die noch nie oder vor 2015 eine BDR-Lizenz gelöst haben) werden zu einem späteren Zeitpunkt (Mitte November 2024) eingestellt.
Für alle Lizenznehmer aus 2023 und 2024 wird der Lizenzantrag als Wiederholungsantrag 2025 mit den Daten von 2024 im System hinterlegt. Alle Änderungen, auch ein Landesverbands- oder Vereinswechsel, MÜSSEN im WIEDERHOLUNGS-Antrag 2025 vorgenommen werden (KEINEN Neuantrag stellen). Die Lizenzanträge können online bearbeitet werden, dazu gehört auch die Möglichkeit, das Lizenzfoto (Foto im Passbildformat) hochzuladen bzw. auszutauschen (das System zeigt an, wenn ein neues Foto benötigt wird).
Antragssteller, von denen eine gültige Unterschrift vorliegt, können ihren Lizenz-Wiederholungsantrag nur über das Lizenzportal digital einreichen. D.h. der Antragssteller muss sich mit seinem persönlichen Zugang im Lizenzportal anmelden. Nach Prüfung und ggfs. Aktualisierung seiner Lizenzdaten, sowie Anerkennung der Verpflichtungserklärung und Schiedsvereinbarung, kann der Lizenzantrag nun per Mausklick an den Verein zur Prüfung eingereicht werden.
Antragssteller, von denen keine für dieses Verfahren gültige Unterschrift vorliegt, müssen ihren Antrag in Papierform einreichen.
Dazu gehören:
- Erstanträge,
- Wiederholungsanträge von Antragsstellern, die in 2024 keine Lizenz gelöst haben,
- Wiederholungsanträge von Volljährigen, von denen nur eine Unterschrift als Minderjährige vorliegt (Antragsstellung vor dem 18. Geburtstag).
Sport-Lizenznehmer (außer Funktions-Lizenznehmer) sowie Schrittmacher, die im Lizenzjahr 60 Jahre alt werden, müssen jährlich eine Unbedenklichkeitsbescheinigung einreichen. Hierfür steht dem Antragsteller bei der Beantragung von Wiederholungsanträgen ein pdf-Formular zum Download zur Verfügung. Dieser Vordruck muss vom Arzt ausgefüllt/abgestempelt werden und wird direkt an die BDR-Lizenzstelle (rad-net GmbH, Hagen) eingereicht (Fax, E-Mail).
Für jede Erst-Lizenz-Beantragung sind aus rechtlichen Gründen, wie in den Vorjahren auch, die Originalunterschriften auf beiden Seiten des Lizenzantrages (Lizenzantrag und Schiedsvereinbarung) notwendig. Das bedeutet, dass der online ausgefüllte Lizenzantrag als PDF-Datei ausgedruckt und mit allen notwendigen Unterschriften im Original über den Verein beim jeweiligen Landesverband eingereicht werden muss (kein Scan oder Fax)!
Ansprechpartner: Bei sportfachlichen Fragen (Abkehrschein, Verein-/LV-Wechsel, Gebühren etc.) ist der Verein (RST Lübeck) und der zuständige Landesverband Ansprechpartner. Bei technischen Fragen (Login, Registrierung, technische Probleme bei Antragsstellung) steht das Team von rad-net zur Verfügung!
Lizenzanträge mit der Lieferweise „Eilzustellung“ werden vom Antragsteller über den Verein direkt an die BDR-Lizenzstelle (rad-net GmbH in Hagen) eingereicht. Bei Erstanträgen mit Originalunterschriften in Papierform und bei Neu- / Wiederholungsanträgen mit vorliegenden gültigen Unterschriften digital. Die Freigabe vom zuständigen Landesverband erfolgt in diesen Fällen über die Online-Anwendung, so dass die Lizenz nach Freigabe des LV gedruckt und als Direktzustellung an den Lizenznehmer geschickt wird (s. FAQ-Lieferweise).
Sollten Sie Fragen haben, nutzen Sie bitte die FAQs, die stetig erweitert werden! Sollten Fragen offen bleiben, bitte bei der RST Geschäftsstelle melden!
Eine Kurzanleitung zur Beantragung der Renn-Lizenz 2025 findet ihr hier: Lizenzbeantragung Rennlizenz 2025
Hier die FAQs: FAQs Lizenzen 2025