Lizenz-Antragstellung für das Lizenzjahr 2024 jetzt digital

Gemäß amtlicher Bekanntmachung des Bund Deutscher Radfahrer vom 17. Oktober 2022 wird die Lizenz-Antragsstellung erweitert. Antragssteller, von denen aus dem Lizenzjahr 2023 eine gültige Unterschrift vorliegt, können ihren Lizenz-Wiederholungsantrag über das Lizenzportal digital einreichen. D.h. der Antragssteller muss sich, wie bisher auch, mit seinem persönlichen Zugang im Lizenzportal anmelden. Nach Prüfung und ggfs. Aktualisierung seiner Lizenzdaten, sowie Anerkennung der Verpflichtungserklärung und Schiedsvereinbarung, kann der Lizenzantrag nun per Mausklick an den Verein zur Prüfung eingereicht werden.

Hinweis: Da der Mausklick die Unterschrift ersetzt, kann diese Aufgabe nur vom Antragssteller und nicht vom Vereins-Lizenzverwalter übernommen werden!

Antragssteller, von denen keine für dieses Verfahren gültige Unterschrift vorliegt, müssen ihren Antrag wie in den Vorjahren in Papierform einreichen. Dazu gehören:

  • Erstanträge,
  • Wiederholungsanträge von Antragsstellern, die in 2023 keine Lizenz gelöst haben,
  • Wiederholungsanträge von Volljährigen, von denen nur eine Unterschrift als Minderjährige vorliegt (Antragsstellung vor dem 18. Geburtstag).

Lizenz-Wiederholungsanträge: Für alle Lizenznehmer aus 2022 und 2023 wird ab dem 03. November 2023 der Lizenzantrag als Wiederholungsantrag 2024 in der Lizenzverwaltung (lizenzen.rad-net.de) hinterlegt. Hierbei können nur die Wiederholungsanträge digital eingereicht werden, von denen aus 2023 die gültige Unterschrift vorliegt (s.o.).

Alle Änderungen, auch ein Landesverbands- oder Vereinswechsel, MÜSSEN im WIEDERHOLUNGS-Antrag für 2024 vorgenommen werden (KEINEN Neuantrag stellen). Anders als in den Vorjahren kann nur der Antragssteller seinen Lizenzantrag stellen (s.o.). Zugänge aus den Vorjahren behalten dafür ihre Gültigkeit.

Lizenz-Erstanträge 2024 (Lizenznehmer, die noch nie oder vor 2015 eine BDR-Lizenz gelöst haben) werden wie in den Vorjahren zeitverzögert (ca. Mitte November 2023) eingestellt. Für jede Erst-Lizenz-Beantragung sind aus rechtlichen Gründen, wie in den Vorjahren auch, die Originalunterschriften auf beiden Seiten des Lizenzantrages (Lizenzantrag und Schiedsvereinbarung) notwendig.

Das bedeutet, dass der online ausgefüllte Lizenzantrag als PDF-Datei ausgedruckt und mit allen notwendigen Unterschriften im Original über den Verein beim jeweiligen Landesverband eingereicht werden muss (kein Scan oder Fax)!

Eilzustellung: Lizenzanträge mit Eilzustellung werden vom Antragsteller über den Verein direkt an die BDR-Lizenzstelle (rad-net GmbH in Hagen) eingereicht. Bei Erstanträgen mit Originalunterschriften in Papierform und bei Neu- / Wiederholungsanträgen mit vorliegenden gültigen Unterschriften digital. Die Freigabe vom zuständigen Landesverband erfolgt in diesen Fällen über die Online-Anwendung, sodass die Lizenz nach Freigabe des LV gedruckt und als Direktzustellung an den Lizenznehmer geschickt wird (siehe FAQ-Lieferweise).

Ansprechpartner: Bei sportfachlichen Fragen (Abkehrschein, Verein-/LV-Wechsel, Gebühren etc.) ist der Verein und der zuständige Landesverband Ansprechpartner. Bei technischen Fragen (Login, Registrierung, technische Probleme bei Antragsstellung) steht das Team von rad-net zur Verfügung!

rad.net.de