Lizenz-Antragstellung für das Lizenzjahr 2024

Es gibt bei der Beantragung von Rennsportlizenzen wichtige Änderungen für das Jahr 2024! Antragssteller, von denen aus dem Lizenzjahr 2023 eine gültige Unterschrift vorliegt, können ihren Lizenz-Wiederholungsantrag nur noch über das Lizenzportal digital einreichen. D.h. der Antragssteller muss sich, wie bisher auch, mit seinem persönlichen Zugang im Lizenzportal anmelden. Nach Prüfung und ggfs. Aktualisierung seiner Lizenzdaten, sowie Anerkennung der Verpflichtungserklärung und Schiedsvereinbarung, kann der Lizenzantrag nun per Mausklick an den Verein zur Prüfung eingereicht werden. Hinweis: Da der Mausklick die Unterschrift ersetzt, kann diese Aufgabe nur vom Antragssteller und nicht vom Vereins-Lizenzverwalter übernommen werden!

Antragssteller, von denen keine für dieses Verfahren gültige Unterschrift vorliegt, müssen ihren Antrag wie in den Vorjahren in Papierform einreichen. Dazu gehören:

  • Erstanträge,
  • Wiederholungsanträge von Antragsstellern, die in 2023 keine Lizenz gelöst haben,
  • Wiederholungsanträge von Volljährigen, von denen nur eine Unterschrift als Minderjährige vorliegt (Antragsstellung vor dem 18. Geburtstag).

Lizenz-Wiederholungsanträge: Für alle Lizenznehmer aus 2022 und 2023 ist der Lizenzantrag als Wiederholungsantrag 2024 in der Lizenzverwaltung (lizenzen.rad-net.de) bereits hinterlegt. Hierbei können nur die Wiederholungsanträge digital eingereicht werden, von denen aus 2023 die gültige Unterschrift vorliegt (s.o.).

Alle Änderungen, auch ein Landesverbands- oder Vereinswechsel, MÜSSEN im WIEDERHOLUNGS-Antrag für 2024 vorgenommen werden (KEINEN Neuantrag stellen). Anders als in den Vorjahren kann nur der Antragssteller seinen Lizenzantrag stellen (s.o.). Zugänge aus den Vorjahren behalten dafür ihre Gültigkeit.

Lizenz-Erstanträge 2024 (Lizenznehmer, die noch nie oder vor 2015 eine BDR-Lizenz gelöst haben) sind ebenfalls bereits verfügbar! Für jede Erst-Lizenz-Beantragung sind aus rechtlichen Gründen, wie in den Vorjahren auch, die Originalunterschriften auf beiden Seiten des Lizenzantrages (Lizenzantrag und Schiedsvereinbarung) notwendig.

Das bedeutet, dass der online ausgefüllte Lizenzantrag als PDF-Datei ausgedruckt und mit allen notwendigen Unterschriften im Original über den Verein beim jeweiligen Landesverband eingereicht werden muss (kein Scan oder Fax)!

Eilzustellung: Lizenzanträge mit Eilzustellung werden vom Antragsteller über den Verein direkt an die BDR-Lizenzstelle (rad-net GmbH in Hagen) eingereicht. Bei Erstanträgen mit Originalunterschriften in Papierform und bei Neu- / Wiederholungsanträgen mit vorliegenden gültigen Unterschriften digital. Die Freigabe vom zuständigen Landesverband erfolgt in diesen Fällen über die Online-Anwendung, so dass die Lizenz nach Freigabe des LV gedruckt und als Direktzustellung an den Lizenznehmer geschickt wird (s. FAQ-Lieferweise).

Ansprechpartner: Bei sportfachlichen Fragen (Abkehrschein, Verein-/LV-Wechsel, Gebühren etc.) ist das Radsport Team Lübeck und der zuständige Landesverband Schleswig-Holstein. Ansprechpartner: Bei technischen Fragen (Login, Registrierung, technische Probleme bei Antragsstellung) steht das Team von rad-net zur Verfügung!

Sollten Sie Fragen haben, nutzen Sie bitte die FAQs, die stetig erweitert werden! Sollten Fragen offen bleiben, bitte bei der RST Geschäftsstelle melden!

Eine Kurzanleitung zur Beantragung der Renn-Lizenz 2024 findet ihr hier: Lizenzbeantragung Rennlizenz 2024

Hier die FAQs: FAQs Lizenzen 2024