Die UCI hat mit Blick auf die bevorstehende Cyclo-Cross-Saison ausdrücklich an die Einhaltung von Kapitel III „Equipment“ des Teils 1 des UCI-Reglements erinnert. Danach müssen alle bei UCI-sanktionierten Veranstaltungen eingesetzten Rahmen gemäß Artikel 1.3.001bis von der UCI zugelassen (homologiert) sein.
Für die Saison 2026/2027 gilt diese Anforderung verbindlich für alle Kategorien bei allen Veranstaltungen des internationalen UCI-Cyclo-Cross-Kalenders. Die Verwendung nicht zugelassener Rahmen führt zur Disqualifikation oder zur Verweigerung des Starts.
Hiermit wird bekannt gegeben, wie German Cycling die Anwendung dieser Bestimmungen für den nationalen Bereich regelt.
Hier weitere Info´s zu den Materialbestimmungen Cyclo-Cross – Zulassungspflicht (UCI-Homologation/Label) für Rahmen
