RST Winter-Cup Aktion 2

Ein sportlicher Jahreswechsel steht an. Weiße Weihnachten gibt es im Norden eher selten, diesmal hat es aber geklappt. Bis zum Silvestertag wird der Schnee wieder getaut sein und wir können am 31.12.2021 (Teil 1) und 01.01.2022 (Teil 2) unsere 2. Aktion im RST Winter-Cup starten. Es gibt einen Silvesterlauf (mit Nordic Walking) und ein Neujahrszeitfahren! Jeder hat wieder die Möglichkeit dabei zu sein und einen Stempel zu sammeln.

Teil 1: Am Silvestertag (31.12.2021) treffen wir uns um 13:50 Uhr an der Osterweide (Lübeck, St. Jürgen – Eingang zum Wanderweg). Hier starten wir um 14:00 Uhr zum Silvesterlauf. Es werden zwei Strecken angeboten: 10 Kilometer und 5 Kilometer (auch Nordic Walking). Die Tracks findet ihr unten.

Nach dem Lauf gibt es am Startpunkt (Wanderweg Osterweide) den zweiten Stempel auf die Stempelkarte. Mit etwas Glück können wir euch im kleinen Rahmen (nun unter 10 Personen je Strecke) einen Glühwein nach dem Lauf anbieten. Hier sind wir eingeschränkt durch die aktuell gültige Coronabekämpfungsverordnung des Landes Schleswig-Holstein.

Teil 2: Am Neujahrstag (01.01.2022) starten wir mit einem Zeitfahren ins neue Jahr 2022! Um 14:00 Uhr fällt der Startschuss zum ersten kurzen Zeitfahren in Klein Sarau. Auf dem bekannten Zeitfahrkurs (u.a. Sommer-Paarzeitfahren) sind 22,2 Kilometer (3 Runden) zu fahren. Start und Ziel sind am Ortseingang Klein Sarau vom Flughafen kommend. 

Wer aktiv sein möchte, kann auch (mit dem Rad) zu den Startorten kommen und zuschauen (und einen Stempel sichern). Bitte die aktuellen Hinweise der Landesverordnung zur Coronabekämpfung des Landes Schleswig-Holstein beachten (siehe unten)!

Silvesterlauf 10 km:

 

Silvesterlauf 5 km (Nordic Walking):

Wendelpunkt an der zweiten Sitzbank direkt an der Wakenitz!

 

Neujahrszeitfahren 22 km:

 

Aktuelle Hinweise der Landesverordnung zur Coronabekämpfung des Landes Schleswig-Holstein:

Die schleswig-holsteinische Landesregierung hat am 23. Dezember 2021 eine Ersatzverkündung der Landesverordnung zur Änderung der Corona – Bekämpfungsverordnung beschlossen. Sie tritt am 28. Dezember 2021 in Kraft und ist gültig bis zum 18. Januar 2022.

  •  Treffen im privaten Raum sind nur noch mit maximal 10 Personen möglich. Dies betrifft ausdrücklich den Sport nicht.

Allgemeine Empfehlungen zur Hygiene; Kontaktbeschränkungen:

§ 2 Abs. 4 der Landesverordnung regelt, dass bei Ansammlungen und Zusammenkünften zu privaten Zwecken im privaten Raum die Zahl der Personen ab 14 Jahren auf 10 begrenzt ist. Als privater Raum wird die Wohnung und der dazugehörige Garten definiert. Den organisierten Sport betrifft daher die Regelung nicht.