UCI schafft Übersetzungsbeschränkung für U19 ab

Der Weltradsportverband UCI hat kürzlich beschlossen, ab 2023 die Übersetzungsbeschränkung für die U19-Klasse abzuschaffen. Das gilt sowohl für die Juniorinnen als auch die Junioren. Bislang war mit Paragraph 2.2023 des UCI-Reglements festgelegt, dass für die U19 «das maximal zulässige Übersetzungsverhältnis dasjenige ist, das eine pro Pedalumdrehung zurückgelegte Strecke von 7,93 Metern ergibt». Somit konnten U19-Fahrer bislang maximal Übersetzungen von beispielsweise 51 oder 52 Zähnen vorne und 14 Zähne hinten wählen. Das fällt ab 2023 weg.

Die Beschränkung war seit Jahren in Kraft. Begründet wurde sie damit, die Muskeln und Gelenke junger Fahrer zu schonen, beziehungsweise um die Geschwindigkeit für die jüngeren und weniger erfahrenen Sportler zu reduzieren. Beide Erklärungen waren regelmäßig in der Kritik, zumal die Übersetzungsbeschränkung im Training nicht verpflichtend ist und viele Nachwuchssportler dort bereits mit größeren Übersetzungen fahren.
Als Erklärung für die Abschaffung der Übersetzungsbeschränkung wurde nun «die begrenzte Verfügbarkeit von Ausrüstung, die für die U19-Übersetzung benötigt wird» angegeben. Zusätzlich würden medizinische Untersuchungen «die derzeitigen Beschränkungen nicht mehr stützen».

Die Abschaffung der Regelung tritt am 1. Januar 2023 in Kraft, was bedeutet, dass die Straßenrennen und Zeitfahren bei den Weltmeisterschaften in Australien die letzten sein werden, bei denen Nachwuchsrennfahrer mit Übersetzungsbeschränkung antreten werden. Auf der Bahn werden U19-Rennen bereits ohne Übersetzungsbeschränkung gefahren.